1. Allgemeines
1.1 Die folgenden AGB gelten in allen vertraglichen Beziehungen der Pees accessoires GmbH (nachfolgend: PEES) gegenüber Unternehmern (nachfolgend: Kunde/Käufer) im nachstehenden Sinn, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung wird durch PEES ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern oder im Fernabsatz gelten die dafür ggf. abweichend abgefassten AGB.
1.2 Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB werden ferner behandelt: Juristische Personen des Öffentlichen Rechts (d.h. insbesondere alle Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen öffentlichen Rechts) sowie Öffentlich-Rechtliche Sondervermögen, sowie politische Parteien, sonstige Vereine des Privaten und öffentlichen Rechts, Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, Stiftungen des privaten, öffentlichen oder kirchlichen Rechts.
1.3 Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung in allen weiteren Verträgen mit dem Kunden nach der erstmaligen Einbeziehung auch dann, wenn beim einzelnen weiteren Vertragsschluss keine ausdrückliche Neu-Einbeziehung erfolgt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine aktuelle Fassung der AGB schriftlich oder in Form eines dauerhaften Datenträgers mit datierter PDF-Datei, schriftlich bei PEES anzufordern oder unter der aktuellen Internetadresse (derzeit: https://pees-gmbh.de) herunter zu laden.
1.4 Angebote von PEES sind freibleibend. Bestellungen sind für PEES nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.5 Mitarbeiter oder Subunternehmer von PEES sind nicht befugt, zu geschlossenen Verträgen Nebenabreden zu vereinbaren oder Zusicherungen zu erklären, es sei denn, es liegt eine vorherige auf die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen erteilte Einwilligung in Textform vor.
2. Lieferung
2.1 Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Auftraggebers – um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
2.2 Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so muss uns der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftraggeber für diejenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet waren.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von PEES; PEES ist insbesondere, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, zu Teillieferungen oder Teilleistungen und deren Rechnungslegung berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die Teil-/Nichtlieferung nicht von PEES zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von PEES. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, falls der Kunde nach Maßgabe dieser AGB berechtigt den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
2.4 Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nur im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung.
3. Berechnung
3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk/Lager, zuzüglich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer. Skonti werden nur nach vorheriger Individualvereinbarung gewährt.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Haftung, Höhere Gewalt
4.1 PEES haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von PEES oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von PEES ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet PEES nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit PEES den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
4.2 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4.3 Ansprüche aus Pflichtverletzung von PEES sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde zumutbare Eigensicherungsmaßnahmen wie unverzügliche Prüfung der Leistung oder geeignete Schulungen der Mitarbeiter im Umgang sowie Einhaltung der jeweils gültigen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Verwendung der bezogenen Leistungen ganz oder teilweise unterlässt. Den Kunden trifft die Beweislast, dass der Mangel auch bei Einsatz der vorgenannten Maßnahmen zum Schaden geführt hätte.
5. Zahlung
5.1 Es gelten die vereinbarten Zahlungskonditionen. Zahlungsort ist 64686 Lautertal.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung bei uns an.
5.2 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort zu stellen.
5.3 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
6. Versand
6.1 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
7. Gefahrübergang, Gewährleistung
7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
7.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
7.3 Haftet PEES für Mängel, wird zunächst nach Wahl von PEES Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. PEES ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung / Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung, die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) sowie das Recht des Kunden, Schadensersatz im Rahmen dieser AGB zu verlangen.
7.4 Unbeschadet weitergehender Ansprüche von PEES hat der Kunde im Fall einer unberechtigten Mängelrüge PEES die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels nach Maßgabe der aktuellen Preisliste von PEES zu ersetzen.
7.5 Natürlicher Verschleiß oder bestimmungsgemäße Abnutzung oder Verbrauch, unterliegt nicht der Gewährleistung, ebenso wenig Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden entstehen.
7.6 Es gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel, Unvollständigkeit der Lieferung sowie Transportschäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber PEES schriftlich anzuzeigen sind; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus Mängelhaftung ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.7 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn PEES die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
7.8 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels – auch diejenigen auf Schadensersatz – verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder ab Abnahme der Werkleistung. Dies gilt nicht, wenn PEES arglistiges Verschweigen eines Mangels, grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle von PEES zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung, die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers).
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
8.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziffer 8.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
8.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
8.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
8.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
8.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
9.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Lautertal. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Bensheim oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.